Labor- und Institutsgebäude des Klinikums Oldenburg


Oldenburg, kreisfreie Stadt

Projekttitel

Labor- und Institutsgebäude des Klinikums Oldenburg

Ausloberin

Klinikum Oldenburg AöR
Klinikum Oldenburg AöR
Rahel-Straus-Straße 10
26133 Oldenburg

Verfahrensgrundlagen

Verfahrensmanagement:

D&K drost consult GmbH
Verfahrensaufgabe

Das Klinikum Oldenburg bietet eine breite medizinische Versorgung unter einem Dach. Es versorgt jährlich mit 832 Betten ca. 132.000 Patienten (Gesamt Stationär und Ambulant) mit steigender Tendenz.

 

Für die diagnostischen Zentralbereiche des Klinikums müssen adäquate Strukturen geschaffen werden. Diese werden in einem Neubau auf einem ehemaligen Industriegelände (AEG-Betriebsgelände, Fläche 6,3 ha, Entfernung zum Klinikum ca. 600 m) geschaffen, das die Stadt Oldenburg zu einem Medizintechnik-Quartier (MediTech Oldenburg, MTO) entwickelt. Ein für das Bauvorhaben passendes Baugrundstück wird von der Stadt Oldenburg zur Verfügung gestellt. Das Baufeld wird auf Grundlage der Planung festgelegt. Der bestehende Bebauungsplan wird projektspezifisch angepasst.

 

Gegenstand der Planungs- und Überwachungsleistung des Auftragnehmers ist folgende Maßnahme mit zwei Erweiterungsoptionen:

 

In einem mehrgeschossigen Neubau sollen die Flächen der Klinischen Chemie, der Mikrobiologie, der Dermato-Histologie, der Humangenetik und der Pathologie (mit Labor und Sektionsbereich) nebst Büros, Logistik, Ver- und Entsorgung mit einer Nutzfläche von ca. 2.140 m² untergebracht werden. Die Organisation erfolgt mit Synergieeffekten in Großraumlaboren und kleineren Speziallaboren. Der Probentransport vom Klinikum erfolgt über eine zu schaffende Rohrpoststrecke zwischen Klinikum und Laborgebäude, die ebenfalls zum Vertragsgegenstand des Auftragnehmers gehört.

 

Erweiterungsoption 1: Erweiterungsfläche für Laborkooperation
Der Auftraggeber erwägt die Kooperation mit einem externen Labor und behält sich vor, den Vertragsgegenstand des Auftragnehmers zu diesem Zweck um eine Nutzfläche von ca. 1.250 bis ca. 1.650 m² zu erweitern. In diesem Fall wäre die Geschosszahl des Laborgebäudes ggf. anzupassen.

 

Erweiterungsoption 2: Zentrale Forschungskapazitäten nach Modulprinzip für die Universität
Der Auftraggeber erwägt ferner, Forschungsflächen für die Universität Oldenburg zur Verfügung zu stellen, undn behält sich vor, den Vertragsgegenstand des Auftragnehmers zu diesem Zweck um eine Nutzfläche von ca. 2.500 m² zu erweitern. In diesem Fall wäre die Geschosszahl des Laborgebäudes ggf. anzupassen.

 

Der Auftraggeber behält sich vor, die Erweiterungsoptionen 1 und 2 durch einseitigen Abruf zum verbindlichen Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers zu machen.

 

Für die Maßnahme ohne Erweiterungsoptionen ist eine Kostenobergrenze in Höhe von ca. 6,3 Mio. € (KG 200-600, brutto) vorgesehen.

 

Der Auftraggeber geht derzeit von einer Fertigstellung der Gesamtmaßnahme Ende 2023 aus.

 

Das vom Klinikum Oldenburg erarbeitete Raum- und Funktionsprogramm wird derzeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt und im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des MTO wird es zu einer Anpassung des vorhandenen Bebauungsplans durch die Stadt Oldenburg kommen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zur Überarbeitung oder Anpassung des vorhandenen Bebauungsplans nach Vertragsschluss mit optional anzubietenden Leistungen der Flächenplanung Bebauungsplan zu beauftragen.

 

Die planungsbegleitende Beratung mit der OFD Niedersachsen zur Erstellung der baufachlichen Antragsunterlagen (FA-BAU) ist zeitnah nach Vertragsschluss geplant.

 

Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern der Klinikleitung zusammen. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen und die Stadt Oldenburg werden beratend an der Bewerberauswahl und den Vergabeverhandlungen teilnehmen.

 

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg und Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach, unterstützen und beratend begleiten.

Zu vergebende Leistung/en
Die zu vergebenden Leistungen der Generalplanung bestehen aus (jeweils den Grundleistungen und den der Leistungsphase zugeordneten Besonderen Leistungen gem. Anlagen 4.1 bis 4.9 zum Vertragsentwurf):
  • Leistungsphasen 1 bis 2 des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI (einschließlichErstausstattung KG 611);
  • Leistungsphasen1 bis 2 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI;
  • Leistungsphasen1 bis 2 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Planung der Anlagengruppen 1bis 8 (einschließlich feste und lose Labor- und Medizintechnik);
  • Leistungsphasen 1 bis 2 des Leistungsbilds Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI;
  • Brandschutzplanung Leistungsphasen 1 bis 2 in Anlehnung an AHO Heft 17;
  • Bauphysik Leistungsphasen 1 bis 2 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI;
  • Geotechnik Teilleistungen a) bis c) gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI;
  • Planungsbegleitende Vermessung Leistungsphasen 1 bis 2 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI;
  • Bauvermessung Leistungsphasen 1 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI.

 

Die Optional zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
  • Leistungsbild Flächenplanung Bebauungsplan gem. § 19 HOAI;
  • Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbilds Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI für die Planung der Anlagengruppen 1 bis 8 (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Leistungsphasen 3 bis 6 des Leistungsbilds Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Brandschutzplanung Leistungsphasen 3 bis 9 in Anlehnung an AHO Heft 17 (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Bauphysik Leistungsphase 3 bis 7 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Planungsbegleitende Vermessung Leistungsphasen 3 bis 4 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
  • Bauvermessung Leistungsphasen 2 bis 5 gem. Anlage 1 zu § 3 HOAI (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);

(jeweils Grundleistungen und den der Leistungsphase zugeordneten Besonderen Leistungen gem. Anlagen 4.1 bis 4.9 zum Vertragsentwurf)

  • Alle beschriebenen Leistungen und optionalen Leistungen für die Erweiterungsoption 1 und 2 (wie in II.2.4) als optionale Leistungen.
Preisgelder und Bearbeitungshonorare

Leistungsbild und Honorierung der Lösungsvorschläge:


Lösungsvorschlag in Form einer Machbarkeitsstudie (Lageplan M 1:500, schematische Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:500, axonometrische Baukörperdarstellung ohne Texturen, montiert in ein Schrägluftbild). Im Lageplan sind Erschließung, Baukörper, Angaben zur Geschossigkeit, zu den Abstandsflächen und den Hauptzugängen darzustellen. Darstellung von Leitideen zur Kombination der verschiedenen Fachdisziplinen/Laborgruppen. Konzeptionelle Überlegungen zu Erweiterungsmöglichkeiten des Neubaus. Vor dem Hintergrund des o. g. Leistungsumfangs wird die Leistung des Bieters mit einer Aufwandsentschädigung von 2.500,-Euro (netto) seitens des Auftraggebers vergütet. Die von dem Bieter angefertigten Lösungsvorschläge sind dem Auftraggeber mit der Präsentation auszuhändigen und werden dessen Eigentum. Im Übrigen bleibt die Verwertung/Umsetzung der eingereichten Lösungsvorschläge dem Auftraggeber überlassen.

Terminübersicht

Vorgesehener Ablauf des Verhandlungsverfahrens (voraussichtliche Termine):

  • Versendung der Angebotsaufforderung 45. KW 2017;
  • Einreichung der Erstangebote 49. KW 2017;
  • Verhandlungsgespräche und Präsentation der Lösungsskizze 2. KW 2018.